Die Grundlage des materiellen Genusses ist der besondere Körper, den man erworben hat. Der materielle Körper ist karma-citaḥ, das akkumulierte Ergebnis der früheren materiellen Aktivitäten eines Menschen. Wenn jemand einen Körper erhält, der mit Schönheit, Bildung, Beliebtheit, Stärke und so weiter geschmückt ist, ist sein Standard des materiellen Genusses sicherlich hochklassig. Ist man dagegen hässlich, geistig zurückgeblieben, verkrüppelt oder für andere abstoßend, besteht nur wenig Hoffnung auf materielles Glück. In beiden Fällen handelt es sich jedoch um eine flackernde und vorübergehende Situation. Jemand, der einen attraktiven Körper erworben hat, sollte sich nicht freuen, denn der Tod wird einer solch berauschenden Situation schnell ein Ende bereiten. Ebenso sollte jemand, der in einer unangenehmen Situation geboren wurde, nicht klagen, denn auch sein Leiden ist vorübergehend. Der schöne und der häßliche Mensch, der Reiche und der Arme, der Gebildete und der Törichte sollten sich alle bemühen, Kṛṣṇa-Bewußtsein zu erlangen, damit sie zu ihrer ewigen konstitutionellen Situation erhoben werden können, die darin besteht, auf den Planeten jenseits dieses materiellen Universums zu wohnen. Ursprünglich ist jedes Lebewesen unvorstellbar schön, intelligent, wohlhabend und so stark, dass sein spiritueller Körper ewig lebt. Aber wir geben diese ewige, glückselige Situation törichterweise auf, weil wir nicht bereit sind, die Bedingung für das ewige Leben zu erfüllen. Die Bedingung ist, daß man ein Liebhaber der Höchsten Persönlichkeit Gottes, Kṛṣṇa, sein sollte. Obwohl die Liebe zu Kṛṣṇa die exquisiteste Ekstase ist, die die intensivsten Freuden des materiellen Universums um ein Millionenfaches übertrifft, brechen wir törichterweise unsere Liebesbeziehung zum Höchsten Herrn ab und versuchen künstlich, in der materiellen Atmosphäre der Selbsttäuschung und des falschen Stolzes unabhängige Genießer zu werden.

Quelle: A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada (Ausgabe 2014), „Srimad Bhagavatam“, Elfter Canto, Kapitel 03 – Text 20.

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