Wenn die konditionierte Seele beschließt, sich mit den materiellen Eigenschaften zu verbinden, wird sie von diesen Eigenschaften verunreinigt.
„““Wenn die bedingte Seele beschließt, sich mit den materiellen Qualitäten zu verbinden, wird sie von diesen Qualitäten verunreinigt. Wie in der Gītā (13.22) gesagt wird, kāraṇaṁ guṇa-saṅgo ’sya sad-asad-yoni-janmasu. Zum Beispiel kann ein Mann in der Gegenwart einer verführerischen Frau seinen niederen Instinkten nachgeben und versuchen, Sex mit ihr zu genießen. Indem er sich entscheidet, sich mit den niederen Qualitäten der Natur zu verbinden, manifestieren sich diese Qualitäten in ihm sehr stark. Er wird von Lust überwältigt und dazu getrieben, immer wieder zu versuchen, sein brennendes Verlangen zu befriedigen. Da sein Geist von der Lust infiziert wurde, wird alles, was er tut, denkt und spricht, von seiner starken Anhaftung an Sex beeinflusst. Mit anderen Worten, durch seine Entscheidung, sich mit den lüsternen Qualitäten der Natur zu verbinden, hat er bewirkt, dass sie sich in ihm kraftvoll manifestieren, und schließlich werden diese lüsternen Qualitäten selbst ihn dazu bringen, einen anderen materiellen Körper anzunehmen, der für Angelegenheiten geeignet ist, die von diesen Qualitäten bestimmt werden.
Die niederen Eigenschaften, wie Lust, Gier, Zorn und Neid, sind abudha-liṅga-bhāvāḥ, Symptome der Unwissenheit. In der Tat ist, wie Śrīla Śrīdhara Svāmī in seinem Kommentar sagt, die Manifestation der Naturzustände gleichbedeutend mit der Manifestation eines bestimmten materiellen Körpers. In der gesamten vedischen Literatur wird deutlich erklärt, dass die bedingte Seele einen bestimmten Körper erhält, ihn aufgibt und dann einen anderen annimmt, einfach weil sie an den Naturzuständen beteiligt ist (kāraṇaṁ guṇa-saṅgo ’sya). Zu sagen, dass man an den Modi der Natur teilnimmt, bedeutet also, dass man bestimmte Arten von Körpern annimmt, die für die besonderen materiellen Qualitäten geeignet sind, an denen man beteiligt ist.“
Quelle: A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada (Ausgabe 2014), „Srimad Bhagavatam“, Zehnter Canto, Kapitel 27 – Text 05