Man sollte nicht je nach Geburt als Brahmane, Kshatriya, Vaishya oder Shudra akzeptiert werden.

Hier wird von Narada Muni klar gesagt, dass man nicht als Brahmane, Ksatriya, Vaishya oder Sudra je nach Geburt akzeptiert werden sollte, denn obwohl dies jetzt geschieht, wird es von den Sastras nicht akzeptiert. Wie in der Bhagavad-gita (4.13) gesagt wird, catur-varnyam maya srstam guna-karma-vibhagasah. Die vier Unterteilungen der Gesellschaft – brahmana, ksatriya, vaisya und sudra – sind also nach Eigenschaften und Tätigkeiten zu bestimmen. Wenn jemand in einer brahmanischen Familie geboren wurde und die brahmanischen Qualifikationen erworben hat, ist er als Brahmane zu akzeptieren; andernfalls sollte er als brahma-bandhu betrachtet werden. In ähnlicher Weise ist ein Sudra, der die Eigenschaften eines Brahmanen erwirbt, kein Sudra, obwohl er in einer Sudra-Familie geboren wurde; weil er die Eigenschaften eines Brahmanen entwickelt hat, sollte er als Brahmane akzeptiert werden. Die Krishna-Bewusstseinsbewegung soll diese brahmanischen Qualitäten entwickeln. Unabhängig von der Gemeinschaft, in der man geboren wurde, sollte man, wenn man die Qualitäten eines Brahmanen entwickelt hat, als Brahmane akzeptiert werden, und dann kann man den Orden von Sannyasa erhalten. Solange man nicht in Bezug auf die brahmanischen Symptome qualifiziert ist, kann man nicht sannyasa nehmen. Um eine Person als Brahmane, Ksatriya, Vaisya oder Sudra zu bezeichnen, ist die Geburt nicht das wesentliche Symptom. Dieses Verständnis ist sehr wichtig. Hierin sagt Narada Muni deutlich, dass jemand entsprechend der Kaste seiner Geburt angenommen werden kann, wenn er die entsprechenden Qualifikationen besitzt, aber ansonsten sollte er es nicht. Jemand, der die Qualifikationen eines Brahmanen erlangt hat, sollte als Brahmane akzeptiert werden, unabhängig davon, wo er geboren wurde. Ebenso sollte jemand, der die Qualitäten eines Sudra oder Candala entwickelt hat, unabhängig davon, wo er geboren wurde, als Brahmane akzeptiert werden.

Quelle: A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada (Ausgabe 2014), „Srimad Bhagavatam“, Siebter Canto, Kapitel 11 – Text 35

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