Da die materielle Welt voller Hindernisse für den Fortschritt im Krishna-Bewusstsein ist, mag es so aussehen, als gäbe es viele Hindernisse, doch Krishna, die Höchste Persönlichkeit Gottes, erklärt in der Bhagavad-gita (9.31), kaunteya pratijanihi na me bhaktah pranasyati: Wenn man einmal bei den Lotusfüßen des Herrn Zuflucht genommen hat, kann man nicht verloren gehen. Der Pfad der Hingabe ist so verheißungsvoll, dass ein Gottgeweihter unter keinen Umständen verloren gehen kann. Dies wird in der Srimad Bhagavad-gita vom Herrn selbst beschrieben: Partha naiveha namutra vinasas tasya vidyate: „Mein lieber Arjuna, für einen Gottgeweihten gibt es keine Möglichkeit, verloren zu gehen, weder in diesem noch im nächsten Leben.“ (Bg. 6.40) In der Bhagavad-gita (6.43) erklärt der Herr deutlich, wie das ist. tatra tam buddhi-samyogam labhate paurva-dehikam yatate ca tato bhuyah samsiddhau kuru-nandana Auf Geheiß des Herrn kommt ein vollkommener Gottgeweihter manchmal in diese materielle Welt wie ein gewöhnlicher Mensch. Aufgrund seiner früheren Praxis wird ein solcher vollkommener Gottgeweihter ganz natürlich dem hingebungsvollen Dienst zugetan, scheinbar ohne Grund. Trotz aller Arten von Hindernissen aufgrund der ihn umgebenden Umstände hält er automatisch am hingebungsvollen Dienst fest und macht allmählich Fortschritte, bis er wieder vollkommen wird. Bilvamangala Thakura war in seinem vorherigen Leben ein fortgeschrittener Gottgeweihter gewesen, aber in seinem nächsten Leben wurde er sehr gefallen und hing einer Prostituierten an. Plötzlich jedoch änderte sich sein ganzes Verhalten durch die Worte eben jener Prostituierten, die ihn so sehr angezogen hatte, und er wurde ein großer Gottgeweihter. Im Leben erhabener Gottgeweihter gibt es viele solcher Beispiele, die beweisen, dass man, wenn man einmal den Schutz der Lotusfüße des Herrn angenommen hat, nicht mehr verloren gehen kann (kaunteya pratijanihi na me bhaktah pranasyati).

Quelle: A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada (Ausgabe 2014), „Srimad Bhagavatam“, Fünfter Canto, Kapitel 01 – Text 05

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