Lieder, die nicht von ehrlichen Anhängern genehmigt oder gesungen wurden, sind nicht erlaubt.
In der Krishna-Bewusstseinsbewegung ist jedes Lied, das nicht von gutgläubigen Gottgeweihten genehmigt oder gesungen wurde, nicht erlaubt. Kinolieder dürfen im Tempel nicht gesungen werden. Die Gottgeweihten singen im Allgemeinen zwei Lieder. Das eine ist jai sri-Krishna-caitanya prabhu nityananda sriadvaita gadadhara srivasadi-gaura-bhakta-vrnda. Dies ist bona fide. Es wird immer in der Caitanya caritamrta erwähnt und von den acaryas akzeptiert. Das andere ist natürlich das maha-mantra – Hare Krishna, Hare Krishna, Krishna Krishna, Hare Hare. Hare Rama, Hare Rama, Rama Rama, Hare Hare. Lieder von Narottama dasa Thakura, Bhaktivinoda Thakura und Locana dasa Thakura sind ebenfalls erlaubt, aber diese beiden Lieder – sri-Krishna-caitanya“ und das Hare Krishna maha-mantra – sind ausreichend, um die Höchste Persönlichkeit Gottes zu erfreuen.
Quelle: A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada (Ausgabe 2014), „Srimad Bhagavatam“, Achter Canto, Kapitel 5 – Text 25