Jede negative Verfügung wird in den heiligen Schriften als eine bestimmte Grenze verstanden.

Wenn die vedische śruti (śabda) uns verbietet, über die Absolute Wahrheit zu spekulieren, stellen solche restriktiven Anordnungen indirekt positive Behauptungen über die Existenz des höchsten Lebewesens dar. Tatsächlich sind die vedischen Beschränkungen dazu gedacht, den Menschen vor dem falschen Weg der geistigen Spekulation zu bewahren und ihn schließlich zu dem Punkt der hingebungsvollen Hingabe zu bringen. Wie Herr Kṛṣṇa selbst in der Bhagavad-gītā sagt, vedaiś ca sarvair aham eva vedyaḥ: durch alle vedischen Schriften soll die Höchste Persönlichkeit Gottes erkannt werden. Die Behauptung, dass ein bestimmter Prozess, wie z.B. mentale Spekulation, nutzlos ist (yato vāco nivartante aprāpya manasā saha), stellt eine indirekte Behauptung über die Existenz eines korrekten Pfades zur Erreichung des Höchsten dar. Wie Śrīla Śrīdhara Svāmī erklärt hat, sarvasya niṣedhasya sāvadhitvāt: „Jede negative Anweisung wird so verstanden, dass sie eine bestimmte Grenze hat. Negative Verfügungen können nicht als in allen Fällen anwendbar angesehen werden.“ Ein negatives Gebot ist zum Beispiel, dass kein Lebewesen gleich oder größer sein kann als die Höchste Persönlichkeit der Gottheit. Aber das Śrīmad-Bhāgavatam sagt deutlich, daß die Bewohner von Vṛndāvana aufgrund ihrer intensiven Liebe zu Kṛṣṇa manchmal eine überlegene Position einnehmen. So bindet Mutter Yaśodā Kṛṣṇa mit Seilen, und die einflussreichen Kuhhirtenjungen reiten manchmal auf den Schultern von Kṛṣṇa oder besiegen Ihn im Ringkampf. Negative Anordnungen können daher manchmal der transzendentalen Situation angepasst werden.

Quelle: A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada (Ausgabe 2014), „Srimad Bhagavatam“, Elfter Canto, Kapitel 03 – Text 36.

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